Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Yorckshare GmbH verantwortlich: Laura und Ines Külper, Yorckstr.26, 10965 Berlin

Allgemeine Regelungen und Gültigkeit

§1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht anders angegeben, für Dienstleistungen sowie Produkte, die von Yorckshare GmbH in Berlin ( nachfolgend „Yorck Share“), angeboten werden und die Yorckshare GmbH gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Veranstalter“) im Seminar und Event Bereich erbringt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten nicht. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Veranstalters wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bzw. eines entsprechenden Hinweises des Veranstalters hierauf bei uns nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass Yorck Share derartigen Bedingungen zustimmt.
1.3 Änderungen der AGB durch Yorck Share werden durch Angebot von Yorck Share und Annahme des Veranstalters vereinbart. Das Angebot v Yorck Share erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Veranstalter auf das Angebot von Yorck Share und/oder widerspricht er nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Yorck Share den Veranstalter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
1.4 Dem Veranstalter von Yorck Share übermittelte Angebote haben, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen (Annahmefrist).
1.5 Die Einsendung einer Bestellung der Leistungen stellt für Yorck Share ein Angebot zum Vertragsabschluss über die bestellten Leistungen dar. Der Vertrag ist zustande gekommen, sobald Yorck Share dem Kunden die Annahme des Angebotes durch Rücksendung des gegengezeichneten Bestellformulars schriftlich bestätigt hat.

Seminare: (Schulungen, Ausbildungen, Workshops)

§2 Die Anmeldung zu Seminaren ist verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Buchung eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Eine Stornierung des Seminars ist bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn möglich, dabei fallen 25% vom Gesamtkurshonorar an Stornokosten an. Ab vier Wochen vor Seminarbeginn ist das gesamte Kurshonorar zu entrichten.
2.2. Yorck Share ist es grundsätzlich vorbehalten, eine Kursteilnahme auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen – auch während eines laufenden Kurses. In letzterem Falle werden eventuell bereits vorgestreckte Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% vom Kursgesamtbetrag zurückerstattet.
2.3. Die bekannt gegeben Kurstermine können in Einzelfällen auch kurzfristig verschoben werden.
2.4. Sollte ein Kurs durch höhere Gewalt, Krankheit oder Verhinderung des Kursleiters oder der Kursleiter nicht zustande kommen, kann Yorck Share für eventuell entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden. Wir suchen dann selbstverständlich nach einem Ausweichtermin.
2.5. Sollte ein Kurs aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Gründe nicht zustande kommen, kann Yorck Share den Kurs auch kurzfristig absagen. Die Kursteilnehmer bekommen die für die entfallenen Kurse zu entrichtenden Kursgebühren rückerstattet, falls sie schon bezahlt worden sind. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
2.6. Yorck Share bzw. der jeweilige Kursleiter, behält sich das Recht vor Kursteilnehmer auch ohne Nennung von Gründen aus einem laufenden Kurs zu entfernen. Bei schwerwiegendem Grund, z.B. Störung des Kursklimas, werden die Kursgebühren nicht zurück erstattet.
2.7. Die Kursausgestaltung liegt allein bei Yorck Share oder dem jeweiligen Trainer von Yorck Share.

Raumvermietungen: Einführung, Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von Yorck Share gegenüber ihren Nutzern erbracht werden. AGB der Nutzer finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Unser Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unsere Raumangebote

§3 Yorck Share stellt verschiedene Räumlichkeiten zur Miete zur Verfügung. Diese werden per Mail, per Online Kalender oder Telefon gebucht, und immer schriftlich oder per Mail von beiden Vertragspartnern bestätigt. Die Preise richten sich nach Raumgröße und Mietdauer, sowie Status des Mieters und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Angebot beinhaltet: Die Bereitstellung von Besprechungs-Coaching-oder Therapieräumen, Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur und darüber hinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Raumangeboten wie die Durchführung von Veranstaltungen, gastronomischer (Catering – ) Service, die Vermietung von technischem Equipment wie Voice over IP (VOIP) Telefonen, Bildschirmen, Projektoren oder Moderationskoffern sowie die Überlassung eines Internetanschlusses.
Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/ oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Yorck Share angebotenen Dienstleistungen sind über eine Angebotsanfrage abzufragen.
3.2.Miete von Coaching, Therapie-Besprechungs-oder Veranstaltungsräumen
Yorck Share vermietet Besprechungs-, Coaching-Therapie-oder Veranstaltungsräume. Diese Räume können mit Teilnehmern, Klienten oder Patienten während der reservierten Zeiten genutzt werden, wobei die Art der Nutzung störungsarm für andere Mieter von Yorck Share sein muss. Insbesondere sind starke Geräuschentwicklung und die Nutzung von stark riechenden Materialien (Räucherstäbchen, Aromatherapien, Kräuter usw.) zu vermeiden und nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Räume können persönlich, telefonisch oder online verbindlich gebucht werden. Die Nutzung der gemieteten Veranstaltungsräume und Einrichtungen steht dem Veranstalter nur für den vereinbarten Nutzungszweck zu. Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Yorck Share.
Der Nutzer/ Veranstalter erhält zur Einsichtnahme die aktuelle Hausordnung der Möckernkiez-Genossenschaft und erkennt diese bei Vertragsabschluss an. Der Vermieter hat das Hausrecht in allen Räumen, welches dieser, seine Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Mieter und allen Nutzern in den Räumen, insbesondere allen Besuchern der Veranstaltung, ausüben. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Mieter hat alles zu unterlassen, was das Hausrecht des Vermieters beeinträchtigen könnte.
Die Untervermietung durch den Veranstalter oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Yorck Share. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Veranstalter nicht Verbraucher ist.
Die vereinbarte Mietzeit enthält Auf- und Abbauzeiten am Tag der Veranstaltung. Zusätzlich benötigte Auf- und Abbauzeiten müssen vorab mit Yorck Share vereinbart werden. Zusätzliche Auf- und Abbautage werden von Yorck Share in Höhe von 50% der Raummiete für die gemieteten Veranstaltungsräume berechnet.
Nach Beendigung seiner Veranstaltung und vor Ablauf der vertraglichen Mietzeit hat der Mieter auf seine Kosten eine grobe Grundreinigung (besenrein) durchzuführen und Abfälle jeglicher Art zu entfernen. Spätestens zum Ende der Mietzeit sind vom Mieter eingebrachte Gegenstände zu entfernen.
Wird die vereinbarte Mietzeit vom Veranstalter überschritten, so ist Yorck Share berechtigt, dem Veranstalter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung für jede weitere angefangene Stunde anteilig entsprechend der vereinbarten Miete und der Vergütung der in Anspruch genommenen Leistungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines weiteren Schadens durch Yorck Share bleibt unberührt.
Zu den in der Preisliste aufgeführten Netto-Buchungspreisen wird die aktuelle MwSt von 19% fällig.

Für Langzeitmieter mit Anspruch auf feste Buchungszeiten (ab 6 Terminen) werden separate Mietverträge mit individuellen Kündigungsvereinbarungen und/oder Kautionszahlungen abgeschlossen. Eine Auswahl der Preise hierfür sind auf der Preisliste separat angegeben. Darüber hinaus können weitere Mietmodelle individuell vereinbart werden.
Für die Anmietung unserer Räume über weitere Portale im Netz kann der Geltungsbereich dieser Plattformen bezüglich Stornierung, Zahlung und Buchung Änderungen ergeben.

Yorck Share als Drehlokation: Wir vermieten unsere Räume auf Anfrage und zu gesonderten Konditionen auch als Studio bzw. für Foto- und Filmarbeiten. Der Nutzer ist verpflichtet, vorab Auskunft über Inhalte zu geben. Das Yorck Share hält sich eine Prüfung und ggf. Ablehnung vor. Eine Ablehnung muß nicht zwingend durch das Yorck Share begründet werden.

3.3. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, Yorck Share bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben, sofern diese 30 Personen pro Anmietung bzw. die von Yorck Share festgelegte Personenzahl pro Raum überschreitet. Eine Änderung der angegebenen Teilnehmerzahl muss Yorck Share umgehend, spätestens jedoch 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Teilnehmerzahl gilt als Berechnungsgrundlage. Eine spätere Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung von Yorck Share.

Der Veranstalter/Mieter hat die in Berlin geltenden Regeln bezüglich des Infektions- und Arbeitsschutzes zu beachten.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der feuerpolizeilichen Beschränkungen, denen die Veranstaltungsräume unterliegen, hier insbesondere die Beschränkung der Gästeanzahl zu gewährleisten.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung ist Yorck Share berechtigt, die zusätzlichen Leistungen und Kosten z.B. für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung sowie die Entschädigung in Rechnung zu stellen, es sei denn Yorck Share hat die Verschiebung zu vertreten.
3.4. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle durch ihn, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Erfüllungsgehilfen, wie Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter und sonstigen Dritte aus seinem Risikobereich schuldhaft verursachten Schäden an den Veranstaltungsräumen, Einrichtungen, Inventar und Technik.
Der Mieter teilt dem Vermieter Art und Thema der Veranstaltung mit und versichert, die Mietsache dem Veranstaltungszweck entsprechend zu nutzen und dass die Inhalte der Veranstaltung nicht gegen geltendes Recht, Antidiskriminierungs- und Sittengesetze und insbesondere die Gesetze zum Schutze der Jugend verstoßen.
Vom Veranstalter mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen von Yorck Share. Yorck Share übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Yorck Share sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Branding Aktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern, Plakaten oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung Yorck Share´s und werden ggf. von Yorck Share gesondert berechnet.
Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den gemieteten Räumlichkeiten, in allen Zugängen, auf allen Nebennutzflächen obliegt dem Mieter vor, während und nach der Veranstaltung. Der Mieter trifft alle dafür erforderlichen Vorkehrungen, insbesondere stellt er qualifiziertes Aufsichtspersonal im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
Darüber hinaus sind Anweisungen des Aufsichtspersonals des Vermieters vom Mieter und seinen Beauftragten zu befolgen. Zur Gefahrenabwehr kann der Vermieter alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, ohne dass den Mieter ein Verschulden treffen muss.
3.5.Genehmigungen und Gebühren
Der Veranstalter hat die nach den geltenden Vorschriften für seine Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anmeldungen rechtzeitig zu bewirken und die ihm auferlegten Pflichten auf eigene Kosten zu erfüllen. Auch die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Gebühr sowie die Einholung der Erlaubnis der GEMA für Musikaufnahmen und Musikwiedergabe ist Angelegenheit des Veranstalters. Yorck Share ist berechtigt, hierüber einen Nachweis zu verlangen.
Dem Mieter ist nicht gestattet, ohne schriftliche Einwilligung von Yorck Share Gewerbetreibende (Fotografen, Blumenverkäufer, Schausteller, Zeitungshändler usw.) zu seinen Veranstaltungen zu bestellen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Private und gewerbliche Film- und Tonaufnahmen sind vom Mieter Yorck Share vorher anzuzeigen und separat schriftlich zu genehmigen.
3.6.Zusätzliche Services
Miete von techn. Gerät / Moderationsmaterialien: Die Nutzer können von Yorck Share technisches Equipment (Whiteboard, Projektoren, Videoequipment usw.) entsprechend der Angaben und Preisen von Yorck Share mieten. Diese sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Mietbeginn in einem einwandfreien nutzbaren Zustand, von dem sich der Nutzer vor Benutzung überzeugt hat. Sollte während der Benutzung ein vom Nutzer verursachter Schaden auftreten, wird dessen Beseitigung dem Nutzer berechnet.
3.7 Nutzung des WLAN
Yorck Share stellt den Nutzern einen Internetanschluss zur Verfügung, dessen Nutzung für aktuelle Nutzer von der Yorck Share und ihre Klienten/Patienten in den Nutzungsentgelten enthalten ist. Dabei wird von einer „typischen Büronutzung“ ausgegangen, bei Überschreiten von üblichen Datentransfermengen behält Yorck Share sich eine Einschränkung der Bandbreite für einzelne Nutzer vor.
Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt Yorck Share insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, Yorck Share entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts-und Beratungskosten sowie Abmahngebühren.
Aufgrund der gesetzlichen Situation muss Yorck Share den Usern individualisierte Zugänge zum Netz erteilen und gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten werden ausschließlich bei entsprechenden Gerichtsbeschlüssen weitergegeben und frühestens nach 14 aber spätestens nach 31 Tagen entsprechende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.
3.8.Nutzung der Telefonanlage
Yorck Share ermöglicht den Nutzern IP -Telefone über das angebotene WLAN-Netz oder LAN Netz entsprechend zu nutzen.
3.9. Werbung / Website: www.yorckshare.de / Türschilder
Für Nutzer von Yorck Share richten wir kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft eine Profil auf unserer Website ein, auf der ihre Dienstleistungen vorgestellt werden und auf ihre eigenen Sites verlinkt wird. Diese Pages können bei Beendigung der Mitgliedschaft von Yorck Share wieder deaktiviert werden. Yorck Share nutzt im Bedarfsfalle ein „elektronisches Türschild“ in Form eines Monitors im Eingangsbereich, auf dem die Nutzer des jeweiligen Tages aufgelistet sind. Bei Buchungen von Arbeitsplätzen oder Räumen werden die Nutzer des jeweiligen Tages auf diesem Türschild aufgelistet, es sei denn sie widersprechen dieser Darstellung.

Mitgliedschaft bei Yorck Share und Kündigung

§4 Mitglieder von Yorck Share zahlen verminderte Mieten, sie haben kürzere Stornofristen und weitere Vorteile. Mitgliedsverträge werden schriftlich geschlossen, haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, und sind danach quartalsweise kündbar. Durch Unterschrift auf dem Vertragsdokument von Yorck Share wird eine Mitgliedschaft eingegangen, die zur Zahlung des in der aktuellen Preisliste ausgeschriebenen Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Die Mitgliedschaft gilt für mindestens sechs Monate und verlängert sich stillschweigend um einen weiteren Monat. Die Kündigung erfolgt quartalsweise, spätestens zum 25. des vorletzten Monats im Quartal. (z.B. durch Mail an die zentrale Yorck Share-Emailadresse).
Yorck Share kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, der Nutzer beispielsweise mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

Buchungen von Räumen und/oder anderen Ressourcen

§5 Die Bedingungen zu Änderungen, Stornierungen und der entsprechenden Gebühren finden sich immer in der aktuellen Preisliste auf www.yorckshare.de. Sollten die Räume des Yorck Share über Fremdportale gebucht werden, gelten die dort ausgewiesenen Konditionen.

Zugänge, Zeiten / Schließsystem

§6 Coaching-Seminar oder Therapieräume: Die Räume sind je nach Buchung von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr begehbar. Darüber hinausgehende Zeiten müssen mit der Yorck Share-Geschäftsleitung abgestimmt werden. Den Nutzern von Yorck Share kann ein Transponder ausgehändigt werden. Die Aushändigung erfolgt nachweislich mit Unterschrift des Herausgebenden und des Empfängers gegen eine Kaution in Höhe von 50 Euro pro Schlüssel oder Transponder. Diese wird bei der Rückgabe wieder ausgehändigt. Für die Überlassung des Transponders mit den damit verbundenen Berechtigungen, Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen an Dritte (z.B. Workshopteilnehmern, Coachees, Klienten oder Patienten) haftet gegenüber Yorck Share der im Protokoll festgehaltene Empfänger. Physische Schlüssel/Transponder müssen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder herausgegeben werden.

Tarife, Zahlungsmodalitäten

§7 Alle Preise von Yorck Share sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils auf www.yorckshare.de veröffentlichte Preise je Raum. Mitgliedsbeiträge sind quartalsweise, bis spätestens Mitte des Quartals, zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt bei Buchungen über die Webseite über die angegebenen Möglcihkeiten   (SEPA -) Lastschriftverfahren per EC/Vpay Karten, Kreditkarten (MasterCard oder VISA) Überweisung oder Paypal. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 8,00 pro Fall. Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Yorck Share die Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.

Änderungen der AGB

§8 Yorck Share ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 Tagen (vierzehn) im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Yorck Share dem Nutzer per E-Mail bekanntgegeben. Yorck Share verwendet hierzu die im Nutzer–Account hinterlegte E-Mail Adresse, wodurch die Schriftform gewahrt ist. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen. Zugleich wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Nutzer (stillschweigende Vereinbarung).

Datenschutz

§9 Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.yorckshare.de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

Gewährleistung / Haftung

§10 Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat sich von den Gegebenheiten und der Möblierung der Coaching -, Therapie – Gruppen oder Veranstaltungsräume überzeugt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Yorck Share übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes oder Arbeitsraums. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
In allen Fällen, in denen Yorck Share im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zu Schadens – oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Yorck Share nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Yorck Share fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.ä ist der Nutzer selbst verantwortlich. Yorck Share haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Stornofristen

§11. Stornofristen für Therapie-, Büro und Sporträume
11.1.Mitglieder können Buchungen wochentags bis 72 Stunden vor Termin kostenfrei stornieren. Bis 48 Stunden vor Termin berechnen wir 50 %, danach 100 %. Für alle anderen Anmietungen (Nichtmitglieder und Buchungen an Wochenenden: Freitag, Samstag, Sonntag, max. Buchungsdauer einen Tag) gelten folgende Stornofristen: Stornierungen bis 14 Tage vor Termin kostenfrei. Stornierungen bis 10 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Miete. Stornierungen bis 5 Tage vor Termin: 70 % der vereinbarten Miete. Spätere Stornierungen berechnen wir mit 100 % der vereinbarten Miete.

11.2. Stornofristen für Lounge- und Eventbereich (Bereich2) oder Komplettbuchungen*1 ab 6 Stunden
Standard- und Premiummitglieder können Buchungen wochentags bis 5 Tage vor Termin kostenfrei stornieren. Bis 72 Stunden vor Termin berechnen wir 50 %, danach 100 %. Premium-Mitglieder können Buchungen wochentags bis 4 Tage vor Termin kostenfrei stornieren.  Für alle anderen Anmietungen (Nichtmitglieder und Buchungen an Wochenenden: Samstag Sonntag oder mindestens zweittägige Buchungen) gelten folgende Stornofristen: Stornierungen bis 21 Tage vor Termine kostenfrei. Stornierungen bis 10 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Miete. Stornierungen bis 5 Tage vor Termin: 70 % der vereinbarten Miete. Spätere Stornierungen berechnen wir mit 100 % der vereinbarten Miete.
*1 Buchungen der gesamten Coworking-Bereiche 1 oder 2
Für hinzugebuchte Leistungen wie Equipment, Verbrauchsmaterial, Catering, Personal etc. gelten die individuell werden 20% der gebuchten Leistungen als Stornogebühren fällig.
Für individuell abgeschlossene langfristige Mietverträge gelten die darin enthaltenen Zahlungs- und Kündigungsbedingungen
*1 Buchungen der gesamten Coworking-Bereiche 1 oder 2
Für hinzugebuchte Leistungen wie Catering, Personal etc. gelten die individuell vertraglich vereinbarten Stornobedingungen.

11.3. Stornierungen durch das Yorck Share

Das Yorck Share behält sich aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder personellen Gründen Stornierungen vor. Die Frist für Absagen bei Veranstaltungen ab 4 Personen beträgt 21 Kalendertage vor dem Buchungsdatum, unter 4 Personen 14 Kalendertage vor dem Buchungsdatum. Der Kunde erhält den Mietpreis zu 100% erstattet.

Das Yorck Share ist nicht verpflichtet, bei der Suche nach adäquatem Ersatzraum zu unterstützen. Es werden keine Entschädigungen für einen möglichen Geschäftsausfall des Kunden fällig.

Zahlungen

§12 Der Mieter erhält immer eine Rechnung, der Mietzins ist vorab, spätestens am Veranstaltungstag zu zahlen. Zahlungen auf Rechnung nur nach Absprache.
Alle Preise von Yorck Share sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bezahlung erfolgt in bar, unbar bevorzugt durch (SEPA -) Lastschriftverfahren, per EC/Vpay Karten, Kreditkarten (MasterCard oder VISA) Überweisung oder Paypal. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 8,00 pro Fall. Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Yorck Share die Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.

Salvatorische Klausel

§13. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§14. Als Gerichtstand wird in gegenseitigem Einvernehmen Berlin vereinbart.

Stand: 15.Oktober 2022