Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yorckshare GmbH

1. Angebot 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von der Yorckshare Gmbh (nachfolgend „YorckShare“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend auch Veranstalter, Mieter oder Nutzer genannt) erbracht werden. Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten grundsätzlich nicht – einer derartigen Geltung der Geschäftsbedingungen eines Veranstalters wird ausdrücklich und dauerhaft widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bzw. eines entsprechenden Hinweises des Veranstalters hierauf bei uns nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass YorckShare derartigen Bedingungen zustimmt. Im Einzelfall können AGB der Kunden dann Anwendung finden, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
  2. Unser Angebot richtet sich an Privatkunden, Freiberufler und Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. YorckShare vermietet auf Zeit Räumlichkeiten beispielsweise für Coaching, Therapie, Besprechungen, Workshops oder ähnliche Veranstaltungen: im Erdgeschoss die „Event-Etage“ beispielsweise für Workshops oder größere Besprechungen, im ersten Obergeschoss „Praxisräume“ für Coaching und alle Arten therapeutischer Arbeit. Die Praxisräume werden über das Buchungssystem auf der Homepage und nur ausnahmsweise per Email oder telefonisch gebucht und schriftlich oder per Email bestätigt. Die Vermietung der Event-Etage erfolgt vornehmlich auf Anfrage und individuelles Angebot durch YorckShare; eventuell zukünftig auch via Buchungssystem auf der Homepage.
  4. Die Mietpreise für die Praxisräume sind auf der Homepage www.yorckshare.de gelistet. Sie richten sich nach Raumgröße, Mietdauer, Tageszeit sowie Status des Mieters und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten die Räume des YorckShare über Fremdportale gebucht werden, können die dort ausgewiesenen Konditionen und Preise gelten. Für Langzeitmieter können individuelle Mietmodelle vereinbart werden.
  5. Das Angebot beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von Besprechungs-, Coaching- oder Therapieräumen. Die Nutzung des Internetzugangs mittels WLAN und des Druckers sowie des Getränkeangebotes (in legalem bzw. angemessenen Umfang) ist inklusive. Je nach Status und Bedürfnissen des Mieters gehören zum erweiterten Angebot auch Schließfächer, technische Büroinfrastruktur und darüber hinausgehende Services wie die Durchführung von Veranstaltungen, gastronomischer (Catering-) Service, die Vermietung von Equipment wie Beamer, Leinwände, Moderationskoffer, Flipcharts etc. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/ oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von YorckShare zusätzlich angebotenen Dienstleistungen sind über eine Angebotsanfrage zu erfragen.
  6. Das Angebotspektrum von YorckShare kann sich zukünftig vermindern oder erweitern, so könnten bspw. administrative oder elektronische Dienstleistungen für Heilberufe angeboten werden. Hierfür werden gesonderte Kundenverträge abgeschlossen.
  7. Zusätzliche Services, Miete von techn. Gerät / Moderationsmaterialien: Die Nutzer können von YorckShare technisches Equipment (Beamer etc.) entsprechend der Angaben und Preisen von YorckShare mieten. Diese sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Mietbeginn in einem einwandfreien nutzbaren Zustand, von dem sich der Nutzer vor Benutzung überzeugt hat. Sollte während der Benutzung ein vom Nutzer verursachter Schaden auftreten, wird dessen Beseitigung dem Nutzer berechnet. 
  8. Nutzung des WLAN: YorckShare stellt den Nutzern einen Internetanschluss zur Verfügung, dessen Nutzung für aktuelle Nutzer von der YorckShare und ihre Klienten/Patienten in den Nutzungsentgelten enthalten ist. Dabei wird von einer „typischen Büronutzung“ ausgegangen, bei Überschreiten von üblichen Datentransfermengen behält YorckShare sich eine Einschränkung der Bandbreite für einzelne Nutzer vor. Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt YorckShare insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, YorckShare entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren. Aufgrund der gesetzlichen Situation muss YorckShare den Usern passwortgeschützte Zugänge zum Netz erteilen und gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten werden ausschließlich bei entsprechenden Gerichtsbeschlüssen weitergegeben und frühestens nach 14, spätestens nach 31 Tagen entsprechende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.
  9. YorckShare als Drehlokation: Wir vermieten unsere Räume auf Anfrage und zu gesonderten Konditionen auch als Studio bzw. für Audio, Foto- und Filmarbeiten. Der Nutzer ist verpflichtet, vorab Auskunft über die geplanten Inhalte zu geben. 

 

2. Durchführungsbedingungen 

  1. Die Räume können mit Teilnehmern, Klienten oder Patienten während der reservierten Zeiten genutzt werden, wobei die Art der Nutzung störungsarm für andere Mieter von YorckShare erfolgen muss. Insbesondere sind starke Geräuschentwicklung und Nutzung von stark riechenden Materialien (Räucherstäbchen, Aromatherapien, Kräuter usw.) nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Nutzung der gemieteten Veranstaltungsräume und Einrichtungen steht dem Veranstalter nur für den vereinbarten Nutzungszweck zu. Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von YorckShare. Es gilt weiterhin die in den Räumlichkeiten ausgehängte Hausordnung in der jeweils gültigen Version. 
  2. Der Vermieter hat das Hausrecht in allen Räumen, welches dieser und seine Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Mieter, allen Nutzern und Besuchern der Veranstaltung ausüben. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Mieter hat alles zu unterlassen, was das Hausrecht des Vermieters beeinträchtigen könnte. Die Untervermietung durch den Veranstalter oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von YorckShare.  540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Veranstalter nicht Verbraucher ist. Die vereinbarte Mietzeit enthält Auf- und Abbauzeiten.
  3. Trotzdem die AGBs des Mieters im Regelfall nicht gelten, ist eine Haftung des YorckShare gleich welcher Art für die Folgen des Handelns des Mieters ausgeschlossen. Der Mieter haftet demnach für alle durch ihn, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Erfüllungsgehilfen, Teilnehmer, Klienten, Patienten, Besucher, Mitarbeiter und sonstigen Dritte aus seinem Risikobereich schuldhaft verursachten (materiellen und immateriellen) Schäden an Personen, den Veranstaltungsräumen, Inventar und Technik. Der Kunde hat die geltenden Regeln bezüglich des Infektions- und Arbeitsschutzes zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Einhaltung der feuerpolizeilichen Beschränkungen, denen die Veranstaltungsräume unterliegen (insbesondere die Beschränkung der Gästeanzahl) zu gewährleisten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, YorckShare Art und Inhalt seiner Therapieform bzw. der Veranstaltung mitzuteilen, insbesondere dann, wenn diese experimentell ist oder nicht allgemein üblichen Coaching- bzw. Therapieverfahren oder Veranstaltungszielen entspricht. Der Mieter versichert, die Mietsache nur für den angezeigten Veranstaltungszweck zu nutzen. Die Therapieform bzw. Inhalte der Veranstaltung dürfen nicht gegen geltendes Recht, Antidiskriminierungs- und Sittengesetze und die Gesetze zum Schutze der Jugend verstoßen oder zu einer Rufschädigung von YorckShare führen können. YorckShare behält sich jederzeit das Recht vor, Raumbuchungen abzulehnen oder nachträglich zu kündigen, ohne dafür einen Grund benennen zu müssen.
  5. Zusätzlich benötigte Auf- und Abbauzeiten müssen vorab mit YorckShare vereinbart werden. Nach Beendigung seiner Veranstaltung und vor Ablauf der vertraglichen Mietzeit hat der Mieter auf seine Kosten eine grobe Grundreinigung (besenrein) durchzuführen und Abfälle jeglicher Art zu entfernen. Spätestens zum Ende der Mietzeit sind vom Mieter eingebrachte Gegenstände zu entfernen. Wird die vereinbarte Mietzeit vom Veranstalter überschritten, so ist YorckShare berechtigt, dem Veranstalter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung für jede weitere angefangene Stunde anteilig entsprechend der vereinbarten Miete und der Vergütung der in Anspruch genommenen Leistungen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines weiteren Schadens durch YorckShare bleibt unberührt.  
  6. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit: Der Veranstalter ist verpflichtet, YorckShare bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben, sofern diese 15 Personen pro Anmietung bzw. die von YorckShare festgelegte Personenzahl pro Raum überschreitet. Eine Änderung der angegebenen Teilnehmerzahl muss YorckShare umgehend, spätestens jedoch 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Teilnehmerzahl gilt als Berechnungsgrundlage. Eine spätere Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung von YorckShare. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, ist YorckShare berechtigt, die zusätzlichen Leistungen und Kosten z.B. für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung sowie die Entschädigung in Rechnung zu stellen, es sei denn, YorckShare hat die Verschiebung zu vertreten.
  7. Vom Veranstalter mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen von YorckShare. YorckShare übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von YorckShare sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Branding Aktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern, Plakaten oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung von YorckShare und werden ggf. gesondert berechnet. Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den gemieteten Räumlichkeiten, in allen Zugängen, auf allen Nebennutzflächen obliegt dem Mieter vor, während und nach der Veranstaltung. Der Mieter trifft alle dafür erforderlichen Vorkehrungen und stellt gegebenenfalls qualifiziertes Aufsichtspersonal im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Darüber hinaus sind Anweisungen des Aufsichtspersonals des Vermieters vom Mieter und seinen Beauftragten zu befolgen. Zur Gefahrenabwehr kann der Vermieter alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, ohne dass den Mieter ein Verschulden treffen muss.
  8. Genehmigungen und Gebühren: Der Veranstalter hat die nach den geltenden Vorschriften für seine Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anmeldungen rechtzeitig zu bewirken und die ihm auferlegten Pflichten auf eigene Kosten zu erfüllen. Auch die Anmeldung und Zahlung eventueller GEMA-Gebühr sowie die Einholung der Erlaubnis der GEMA für Musikaufnahmen und Musikwiedergabe ist Angelegenheit des Veranstalters. YorckShare ist berechtigt, hierüber einen Nachweis zu verlangen. Dem Mieter ist nicht gestattet, ohne schriftliche Einwilligung von YorckShare Gewerbetreibende (Fotografen, Blumenverkäufer, Schausteller, Zeitungshändler usw.) zu seinen Veranstaltungen zu bestellen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Private und gewerbliche Film- und Tonaufnahmen sind vom Mieter YorckShare vorher anzuzeigen und separat schriftlich zu genehmigen.
  9. Zugänge, Zeiten / Schließsystem: Die Praxisräume sind täglich von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr anmietbar. Darüber hinausgehende Zeiten müssen mit YorckShare abgestimmt werden. Außerhalb der Bürozeiten (im Wesentlichen werktags von 09:00 bis 16:00 Uhr) erfolgt die Türöffnung entweder per Transponder oder mittels einer vorab installierten und autorisierten App auf dem Smartphone. Die Überlassung eines Transponders erfolgt gegen schriftliche Vereinbarung und eine Kaution in Höhe von 50 Euro, welche bei Rückgabe wieder ausgehändigt wird. Für die Überlassung des Transponders durch den Empfänger an Dritte (z.B. Workshopteilnehmern, Coachees, Klienten oder Patienten) haftet der im Protokoll festgehaltene Empfänger gegenüber YorckShare hinsichtlich den damit verbundenen Berechtigungen, Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen. Physische Schlüssel/Transponder müssen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder zurückgegeben werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Öffnen und Schließen der Türen mittels Transponder oder Smartphone-App elektronisch protokolliert wird. Durch Nutzung dieses Services erklärt sich der Mieter hiermit einverstanden.
  10. Der Nutzer hat die Räume / eventuelle Zusatzausstattung vor Vertragsschluss eingehend besichtigt / geprüft. Er hat sich von den Gegebenheiten und der Möblierung der Coaching -, Therapie – Gruppen oder Veranstaltungsräume überzeugt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. YorckShare übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes oder Arbeitsraums. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. In allen Fällen, in denen YorckShare im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zu Schadens – oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet YorckShare nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, YorckShare fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.ä ist der Nutzer selbst verantwortlich. YorckShare haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

3. Mitgliedschaft 

  1. Kunden können eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beantragen. Mitglieder erhalten Rabatt auf Raummieten, verkürzten Stornofristen und weitere Vorteile (maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung laut Homepage bzw. Vertrag zum Abschlussdatum). Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Vertragsabschluss und setzt die Zahlung des Mitgliedsbeitrags voraus (ausschließlich mittels Lastschrift; eine Zahlung per Überweisung ist nicht möglich). Die Mitgliedschaft gilt zu Beginn für mindestens sechs Monate und verlängert sich stillschweigend um einen weiteren Monat. 
  2. Mitgliedsbeiträge werden zu Vertragsbeginn bis zum jeweiligen nächsten Quartalsbeginn anteilig und dann vierteljährlich im Voraus abgebucht. Die Kündigung erfolgt quartalsweise, spätestens zum 25. des vorletzten Monats im Quartal schriftlich oder durch Email an info@yorckshare.de. YorckShare kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt (wenn der Nutzer beispielsweise mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt). Ferner auch, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses). 
  3. Wenn gewünscht, richten wir für das Mitglied auf unserer Website ein Kurzprofil auf der Übersichtsseite unserer Mitglieder ein. Dieses Profil verlinkt wiederum entweder auf eine ausführliche Profilseite des Mitglieds auf unserer Seite und/oder auf die eigene Webseite des Mitglieds. Diese Profile (und auch die anderen Leistungen) werden bei Beendigung der Mitgliedschaft von YorckShare wieder deaktiviert. 

 

4. Bezahlung und Storno

  1. Alle Preise von YorckShare sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils auf www.yorckshare.de veröffentlichte Preise je Raum. Die Bezahlung erfolgt bei Buchungen über die Webseite über die angebotenen Möglichkeiten Kreditkarten (MasterCard oder VISA), Lastschrift oder PayPal. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 10,00 pro Fall. Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt YorckShare die Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet. Folgende Stornoregeln gelten nicht für individuell abgeschlossene, langfristige Mietverträge; in diesen sind individuelle Zahlungs- und Kündigungsbedingungen festgehalten. 
  2. Stornofristen für Praxisräume

Für Mitglieder gelten folgende Regelungen:

Frist Einbehaltene Miete
bis 72 Stunden vor Termin 0%
bis 48 Stunden vor Termin 50%
weniger als 48 Stunden vor Termin 100%

 

Für Anmietungen durch Nichtmitglieder gelten folgende Regelungen:

Frist Einbehaltene Miete
bis 7 Tage vor Termin 0%
bis 5 Tage vor Termin 50%
Weniger als 5 Tage vor Termin 100%

 

Es ist nicht möglich, Termine umzubuchen – diese müssen storniert und neu gebucht werden. Dieser Vorgang muss vom Kunden selbstständig im Kundenbereich vorgenommen werden. Bei Stornierung und Neubuchung durch das YorckShare im Kundenauftrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro an, sofern diese auch durch Kundenhand möglich gewesen wäre. Rücküberweisungen erfolgen im Nachgang manuell durch YorckShare.  

  1. Stornofristen für die Event-Etage: Bei Buchungen nach Annahme eines schriftlichen Angebots durch YorckShare gelten die im Angebot angegebenen Angebotsfristen und Stornobedingungen. 

Sofern die Räume über das Buchungssystem der Homepage gebucht wurden, gelten für Mitglieder folgende Regelungen:

Frist Einbehaltene Miete
bis 14 Tage vor Termin 0%
bis 7 Tage vor Termin 50%
Weniger als 7 Tage vor Termin 100%

 

Für Anmietungen durch Nichtmitglieder gelten folgende Regelungen:

Frist Einbehaltene Miete
bis 21 Tage vor Termin 0%
bis 14 Tage vor Termin 50%
Weniger als 14 Tage vor Termin 100%

 

  1. Es ist nicht erwünscht, Räume für die Zukunft auf Verdacht zu buchen und vor Eintritt der Stornierungsfristen durch Stornierung und Neubuchung in die Zukunft zu verlegen. Bei Stornierungsfrequenzen eines Mieters, die über ein vertretbares Maß hinausgehen, behalten wir uns die Ablehnung weiterer Buchungen vor.
  2. Hinzugebuchte Leistungen: Für Equipment, Verbrauchsmaterial, Catering, Personal etc. werden ab den kostenpflichtigen Stornofristen (wie oben) jeweils 20% der gebuchten Leistungen als Stornogebühren fällig.
  3. Stornierungen durch das YorckShare: Das YorckShare behält sich aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder personellen Gründen Stornierungen vor. Die Frist für Absagen bei Veranstaltungen ab 4 Personen beträgt 21 Kalendertage vor dem Buchungsdatum, unter 4 Personen 14 Kalendertage vor dem Buchungsdatum. Der Kunde erhält den Mietpreis zu 100% erstattet. YorckShare ist nicht verpflichtet, bei der Suche nach adäquatem Ersatzraum zu unterstützen. Es werden keine Entschädigungen für einen möglichen Geschäftsausfall des Kunden fällig.

 

5. Allgemeines und Gültigkeit 

  1. Änderungen der AGB durch YorckShare werden durch Angebot von YorckShare und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von YorckShare erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von YorckShare und/oder widerspricht er nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern YorckShare den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
  2. Dem Kunden von YorckShare übermittelte Angebote haben, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen (Annahmefrist).
  3. Die Einsendung einer Bestellung der Leistungen stellt für YorckShare ein Angebot zum Vertragsabschluss über die bestellten Leistungen dar. Der Vertrag ist zustande gekommen, sobald YorckShare dem Kunden die Annahme des Angebotes durch Rücksendung des gegengezeichneten Bestellformulars schriftlich bestätigt hat.
  4. YorckShare ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von YorckShare dem Nutzer per E-Mail bekanntgegeben. YorckShare verwendet hierzu die im Nutzer–Account hinterlegte E-Mail-Adresse, wodurch die Schriftform gewahrt ist. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen. Zugleich wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Nutzer (stillschweigende Vereinbarung).
  5. Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.yorckshare.de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
  6. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.
  7. Gerichtstand ist Berlin. 
  8. Diese AGB treten zum 01. März 2025 in Kraft.